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   FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18   

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FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18 (https://dejure.org/2022,20667)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.2022 - 4 K 119/18 (https://dejure.org/2022,20667)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 4 K 119/18 (https://dejure.org/2022,20667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Nr 14 Buchst a UStG 2005 vom 19.12.2008, § 4 Nr 14 Buchst b UStG 2005 vom 19.12.2008, Art 132 Abs 1 Buchst b EGRL 112/2006, Art 132 Abs 1 Buchst c EGRL 112/2006
    Umsatzsteuerbefreiung von medizinisch indizierten ärztlichen Heilbehandlungen durch eine GmbH in einem Krankenhaus ab dem Veranlagungszeitraum 2009 - Anwendbarkeit von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG neben § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärztliche Heilbehandlungen sind gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle ...

  • rechtsportal.de

    Steuerfreiheit von i.R. von Krankenhausleistungen erbrachten ärztlichen Heilbehandlungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Ärztliche Heilbehandlungen als begünstigte Teilleistungen einer im Übrigen nicht begünstigten Krankenhausleistung

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 1994/13

    Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen: Leistungen eines Arztes aus dem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    Jedoch ist der Senat - entgegen dem Urteil des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2017 (1 K 1994/13 U, EFG 2017, 1305) - der Auffassung, dass § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG neben § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG Anwendung findet.

    Jedoch teilt der Senat nicht die Auffassung des Finanzamts (s.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2017, 1 K 1994/13 U, EFG 2017, 1305), wonach medizinisch indizierte Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die von einem approbierten Arzt (oder von einer aus solchen bestehenden Gesellschaft) erbracht werden, im Anwendungsbereich der ab 2009 geltenden Rechtslage nicht (mehr) nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG steuerfrei sein können, wenn die Behandlungen in einem Krankenhaus und damit im grundsätzlichen Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG/Art. 132 Abs. 1 Buchstabe b Mehrwertsteuersystemrichtlinie erfolgen (dazu f.).

    Das Finanzamt bezieht sich bei seiner gegenteiligen Ansicht - wonach einerseits § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG aufgrund des Vorliegens von Krankenhausbehandlungen verdrängt sei, jedoch andererseits eine Befreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst b UStG ausscheide, weil nicht sämtliche Voraussetzungen dieser Norm erfüllt seien - auf die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2017 (1 K 1994/13 U, EFG 2017, 1305).

    Die ab dem Streitjahr 2009 geltende Neufassung des § 4 Nr. 14 UStG (zum Wegfall des § 4 Nr. 14 S. 3 UStG a.F. s.o.) war Anlass für das FG Düsseldorf (Urteil vom 17. Februar 2017, 1 K 1994/13 U, EFG 2017, 1305), von der bisherigen Handhabung abzuweichen: Wenn ärztliche Leistungen in einem Krankenhaus erbracht würden, und dabei die Betreibergesellschaft - auch wenn diese nur aus Ärzten bestehe - sowohl die Betreiberin des Krankenhauses als auch Leistungserbringerin der Krankenhausleistungen sei, scheide eine isolierte Befreiung der ärztlichen Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG aus, weil - allein - der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 b UStG erfüllt sei.

  • BFH, 04.12.2014 - V R 16/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    "Ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe" zu anderen Zwecken sind keine Heilbehandlungen (vgl. bspw. BFH-Urteile vom 18. August 2011, V R 27/10, BFHE 235, 58; vom 4. Dezember 2014, V R 16/12, BFH/NV 2015, 645).

    Auch ästhetische Behandlungen können Heilbehandlungen darstellen, wenn die Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu schützen, aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2014, V R 16/12, BFH/NV 2015, 645).

    Für die Feststellung, ob eine nach diesen Maßgaben zu beurteilende medizinisch indizierte Heilbehandlung oder ein nicht begünstigter ärztlicher Eingriff vorliegt, ist im Bereich der ästhetisch chirurgischen Maßnahmen grundsätzlich eine Einzelprüfung sämtlicher durchgeführter Operationen und Behandlungen erforderlich (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2014, V R 16/12, BFHE 248, 416).

    Diese Einzelprüfungen sind auf Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen vorzunehmen, die als Grundlage für eine auf jeden Einzelfall vorzunehmenden Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten fungieren (zu den Einzelheiten und auch zum Beweismaß vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 4. Dezember 2014, V R 16/12, BFH/NV 2015, 645).

  • BFH, 26.10.2011 - V R 27/10

    Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte - Heilbehandlungsleistung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    "Ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe" zu anderen Zwecken sind keine Heilbehandlungen (vgl. bspw. BFH-Urteile vom 18. August 2011, V R 27/10, BFHE 235, 58; vom 4. Dezember 2014, V R 16/12, BFH/NV 2015, 645).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsformneutralität galt dies auch dann, sofern das Krankenhaus von einer Gesellschaft betrieben wurde und die Gesellschaft (ausschließlich) aus einem oder mehreren Ärzten bestand (vgl. FG Münster, Urteil vom 2. August 2015, 15 K 718/12 U, EFG 2016, 1637; BFH-Urteil vom 18. August 2011, V R 27/10, BFHE 235, 58, HFR 2011, 1332).

    Ebenso sollte diese Begünstigung für Behandlungen eines Belegarztes Anwendung finden, der seine Leistungen in einem Krankenhaus erbrachte (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2011, V R 27/10, BFHE 235, 58).

  • BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16

    Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    Es lag damit kein - zivilrechtlich und umsatzsteuerlich vom Krankenhausvertrag getrennter - Belegarztvertrag mit dem behandelten Mediziner vor, sondern ein einheitlicher Vertrag über das gesamte Leistungsbündel, bestehend aus der ärztlichen Heilbehandlung und aller sonstigen Krankenhausleistungen (zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung und Abrechnung bei Belegärzten, vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2019, XI R 15/16, BFHE 263, 543).

    Über die Frage, ob die Klägerin zudem die Voraussetzungen von § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfüllt, oder sich - da dafür keine hinreichenden Anhaltspunkte vorliegen - auf Art. 132 Abs. 1 Buchstabe b Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen könnte (zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Berufung vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2019, XI R 15/16, BFHE 263, 543), muss daher nicht befunden werden.

  • FG Niedersachsen, 03.09.2015 - 16 K 340/12

    Umsatzsteuerfreiheit von auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    Demgegenüber hat das niedersächsische Finanzgericht zum Streitjahr 2009 entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG bei Leistungen einer Gesellschaft zur Ausführung und Entwicklung von Labordiagnostikleistungen durchaus in Betracht komme, soweit diese eine heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG erbringe (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. September 2015, 16 K 340/12, EFG 2016, 1825).

    In dem oben genannten Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (16 K 340/12) war das Verfahren im zweiten Rechtsgang bis zu dieser Entscheidung des EuGH ausgesetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2019 V B 103/18, BFH/NV 2019, 399).

  • BFH, 18.03.2004 - V R 53/00

    Umsatzsteuerbefreiung für private Krankenhäuser

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    Obwohl es sich bei isolierter Betrachtung also z.T. auch um Heilbehandlungen handeln konnte, welche die Voraussetzungen von § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG a. F. (heute Buchstabe a) erfüllten, konnte damit eine Befreiung durchaus ausscheiden, wenn diese Leistung Teil einer Krankenhausleistung war und die Krankenhausleistung insgesamt in Ermangelung des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen von § 4 Nr. 4 Satz 3 und Nr. 16 b UStG a. F. nicht begünstigt war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. März 2004, V R 53/00, BStBl. II 2004, 677).

    Es erschien im Rahmen der dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsfreiheit sachgerecht, dass er die Leistungen der Krankenhäuser grds. nur dann befreite, wenn sie die besonderen Voraussetzungen erfüllten und die Leistungen in besonderem Maße sozial schützenswerten Patienten zugutekamen (BFH-Urteil vom 18. März 2004, V R 53/00, BStBl. II 2004, 677).

  • EuGH, 18.09.2019 - C-700/17

    Peters - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    In seiner Entscheidung über dieses Ersuchen hat der EuGH in der Rechtssache Peters (EuGH-Urteil vom 18. September 2019, C-700/17, HFR 2019, 1019) zwar bestätigt, dass sich Art. 132 Abs. 1 Buchstabe b Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf Leistungen beziehe, die in Krankenhäusern erbracht würden, während Art. 132 Abs. 1 Buchstabe c Mehrwertsteuersystemrichtlinie Leistungen betreffe, die außerhalb von Krankenhäusern erbracht würden.
  • BFH, 11.10.2017 - XI R 23/15

    Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    Im Nachgang zu dieser Entscheidung legte der XI. Senat des BFH dem EuGH in einem Beschluss vom 11. Oktober 2017 (XI R 23/15, BStBl. 2018, 109) insbesondere folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: "Beurteilt sich die Steuerfreiheit von Heilbehandlungen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik im Bereich der Humanmedizin unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nach Art. 132 Abs. 1 Buchstabe c Mehrwertsteuersystemrichtlinie oder nach Art. 132 Abs. 1 Buchstabe b Mehrwertsteuersystemrichtlinie?".
  • BFH, 24.08.2017 - V R 25/16

    Medizinische Laborleistungen in der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    Eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG komme im Streitjahr 2009 aufgrund der Feststellung des FG nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 24. August 2017, V R 25/16, HFR 2017, 1157).
  • BFH, 23.01.2019 - V B 103/18

    Verfahrensaussetzung bei EuGH-Vorlage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
    In dem oben genannten Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (16 K 340/12) war das Verfahren im zweiten Rechtsgang bis zu dieser Entscheidung des EuGH ausgesetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2019 V B 103/18, BFH/NV 2019, 399).
  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 237/17

    Laborleistungen zur Bestimmung sogenannter IgG-Antikörper als

  • FG Niedersachsen, 22.08.2018 - 5 K 237/16

    Streit um die Umsatzsteuerbefreiung von Intensivpflegeleistungen;

  • FG Münster, 19.12.2019 - 5 K 519/18

    Umsatzsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Leistungen einer Privatklinik

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

  • EuGH, 08.06.2006 - C-106/05

    L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

  • EuGH, 21.03.2013 - C-91/12

    PFC Clinic - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 132

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

  • EuGH, 18.11.2010 - C-156/09

    Verigen Transplantation Service International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

  • BFH, 18.03.2015 - XI R 8/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008

  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

  • FG Münster, 02.08.2015 - 15 K 718/12

    Anspruch des Betreibers einer Augenklinik auf teilweise Befreiung von der

  • BFH, 14.07.2004 - IX B 102/03

    Unterlassener Verböserungshinweis - Berücksichtigung im Klageverfahren

  • BFH, 04.09.1959 - III 286/57 U

    Unterlassung eines Hinweises an den Steuerpflichtigen auf die Verböserungsabsicht

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